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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Sie sollen Missverständnissen und Unklarheiten zwischen der Kundin / dem Kunden (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“ genannt) und der Sängerin „Mirjam vocals“ (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) vorbeugen.

Präambel

Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin mit der musikalischen Begleitung eines Events.

Leistungen

a) Das Angebot der Auftragnehmerin ist bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
b) Die musikalische Begleitung wird zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) und am vereinbarten Ort durchgeführt.
c) In der Vorbereitung der musikalischen Begleitung werden die individuellen Wünsche des Auftraggebers mit der Auftragnehmerin besprochen und schriftlich festgehalten. Die Auftragnehmerin setzt diese Wünsche nach bestem Wissen und Gewissen um, dennoch steht die künstlerische Freiheit der Auftragnehmerin im Vordergrund. Die Art der Gestaltung und Durchführung sowie eventuelle Abweichungen von den Wünschen des Auftraggebers stellen keine Grundlage für eine nachträgliche Mängelrüge dar.
d) Von der Auftragnehmerin werden ausschließlich Leistungen erbracht, die im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden und im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Schriftform.
e) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Beiträge Dritter während der musikalischen Belgeitung.

 

Vertragsabschluss und Bezahlung

Nach Erhalt der Anfrage zur musikalischen Begleitung eines Events vom Auftraggeber, erstellt die Auftragnehmerin ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Darin sind der Preis und die dazugehörigen Leistungen im Detail aufgeführt. Das zugesandte Angebot ist eine Woche gültig und der Termin für den Auftraggeber so lange reserviert. Nimmt der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Frist an, erhält er einen Buchungsvertrag. Erst wenn der unterschriebene Buchungsvertrag, dem Auftragnehmer wieder vorliegt, ist der Termin für beide Seiten bindend. Eine Anzahlung ist bei Unterschreiben des Vertrages sofort fällig. Die entsprechende Rechnung wird nach Eingang des unterschriebenen Vertrages per Mail verschickt. Der Umfang der Anzahlung entspricht 20% des Gesamtbetrages und wird in jedem Fall einbehalten, sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten wollen.

Dies dient vor allem zur Sicherheit des Auftragnehmers, damit Termine nicht ohne echte Buchungsintention freigehalten werden müssen. Die Schlussrechnung erhält der Auftraggeber nach Leistungserbringung. Der Gesamtbetrag ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung auf das dort angegebene Konto zu überweisen oder am Tag der Veranstaltung in Bar zu entrichten. Änderungen des Auftrags können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit schriftlich durchgeführt werden.

Liedauswahl

Im Angebot enthalten sind Lieder aus dem Repertoire der Sängerin, welches der Auftraggeber unter der Website www.mirjam-vocals.de findet. Sollte einer der gewünschten Songs nicht im Repertoire zu finden sein, studiert die Sängerin diesen gerne kostenlos ein, sofern die Lieder folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen dem Anlass entsprechen, für sie stimmlich umsetzbar sein und es muss ein qualtitativ hochwertiges Instrumental vorliegen bzw.erstellt werden können. Die Liedauswahl muss, sofern sie aus dem Repertoire stammt, 4 Wochen vorher festgelegt werden. Wird ein Song extra einstudiert, muss dieser mindestens 8 Wochen vorher bindend festgelegt werden. Diese Vorlaufzeit ist nötig, da der Song nicht nur gesanglich einstudiert, sondern gegebenfalls auch noch durch eine Pianistin oder einen Pianisten eingespielt werden muss.

Vor Buchung ist es unbedingt notwendig, mit der Person, die die Trauung oder die Taufe durchführt, abzuklären, ob diese mit Ihrer Songauswahl und dem Einsatz verstärkter Musik einverstanden ist.

GEMA / Urheberrecht

Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass die Veranstaltung unter Umständen gemapflichtig ist und der Auftraggeber diese anzumelden hat. Eventuell anfallende Gebühren und die Abklärung ob pflichtig oder befreit sind vom Auftraggeber zu übernehmen.Nach bisherigem Wissen sind Gottesdienste und Privatfeiern gemabefreit.

Der Auftragnehmer darf fotografiert und gefilmt werden, jedoch dürfen die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf sozialen Medien oder anderen digitalen Plattformen veröffentlicht werden.

Technik / Aufbau / Organisation

Die benötigte Technik wird von der Musikerin mitgebracht, aufgebaut und selbst bedient. Die Musikerin wird für den Aufbau und den Soundcheck ca. 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung vor Ort sein (ggf. je nach Belegung der Räumlichkeiten und vorheriger Absprache ist auch weniger Aufbauzeit möglich, z.B. am Standesamt, direkt nach einer anderen Trauung). Zu diesem Zeitpunkt sollte eine vom Auftraggeber beauftragte Person mit Schlüsselgewalt (Standesbeamte, Mesner, Organist etc.) zu den Räumlichkeiten / der Stromversorgung den Zugang ermöglicht haben bzw. anwesend sein.

Der Auftraggeber sorgt für eine funktionierende Stromversorgung in Auftrittsnähe, welche bei Eintreffen der Musikerin einsatzbereit/eingeschaltet ist. Entstehende Stromkosten hat der Auftraggeber zu tragen. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, eine genaue Anschrift des Veranstaltungsortes mitzuteilen und ggf. auf Parkmöglichkeiten bzw. auf fehlende Parkmöglichkeiten hinzuweisen. Bei Außenveranstaltungen muss der Veranstalter verbindlich dafür sorgen, dass ein geeigneter Unterstand (z.B. Pavillon oder Schirm) zur Verfügung steht, der die Musikerin und das Equipment sowohl vor Regen als auch vor starker Sonneneinstrahlung schützt (Wasserschaden/Überhitzung). Sollten Schäden an der Technik der Musikerin durch Dritte (z.B. Gäste) oder durch nicht ausreichenden Wetterschutz entstehen, haftet der Auftraggeber.

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten nutzt die Auftragnehmerin zur Erstellung und Abwicklung des Angebots, des Auftrags und die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags. Nach beiderseitiger Erfüllung des Vertrages oder bei Nichtannahme des Angebots werden Ihre Daten wieder gelöscht.

Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Dieses ist in schriftlicher Form (per Post, Fax oder E-Mail) auszuüben. Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber, kann die Auftragnehmerin folgende Ausfallkosten in Rechnung stellen:

•über 90 Tage vor gebuchtem Event: 25% der vereinbarten Festgage
•zw. 90 und 60 Tagen vor gebuchtem Event: 50 % der vereinbarten Festgage

•zw. 59 und 30 Tagen vor gebuchtem Event: 75 % der vereinbarten Festgage

•ab 29 Tage vor gebuchtem Event: 100% der vereinbarten Festgage

Die Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten. Sind der Auftragnehmerin zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Kosten entstanden z.B. durch den Kauf oder das Einspielen von Halbplaybacks/Notenmaterial, Vorabtreffen etc. sind die Kosten auf die Stornierungs- gebühren aufzuschlagen.

   

Ist die Auftragnehmerin aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, familiärer Todesfall etc.) nicht in der Lage, die vereinbarten Vertragsleistungen fristgerecht zu erfüllen, so entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin einen geeigneten Ersatz stellen kann. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen. Die Auftragnehmerin wird immer versuchen einen geeigneten Ersatz zu stellen, jedoch ohne Garantie und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Gewährleistung

a) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben.
b) Für Verspätungen der Auftragnehmerin, die diese nicht zu verantworten hat (z.B. durch Stau, Autounfall oder -panne, widrige Witterung o.ä.) ist die Auftragnehmerin nicht haftbar zu machen.
c) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – unabhängig des Rechtsgrunds – sind ausgeschlossen. Ebenso sind Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung ausgeschlossen.

Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos im Internet

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass zur Verfügung gestellte oder selbstgeschossene Fotos und Videos, Texte sowie personenbezogene Angaben wie z.B. Vornamen des Auftraggebers, Ort und Datum der Veranstaltung, für die Homepage und die sozialen Netzwerke des Auftragnehmers verwendet werden dürfen. Sind nur wenige Personen auf den Bildern zu sehen und deren Gesichter zudem klar zu erkennen, so erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständnis der beteiligten Personen. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Sollte der Auftraggeber oder ein Dritter die Erkennbarkeit anders empfinden, so ist eine Strafbarkeit jedoch ausgeschlossen.

Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber des Auftragnehmers für Art und Form der Nutzung der Homepage / Facebook zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte. Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Die Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Nicht-Einhalten der AGB’s

Bei Nicht-Einhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrerseits, behält sich die Auftragnehmerin ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. In diesem Fall werden die oben angegebenen Stornierungskosten fällig.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Anwendbares Recht

Es gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Auftragnehmerin festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Stuttgart. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.

Mirjam Borchert Am Sonnenweg 61 70619 Stuttgart

 

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